Bei Infektionszeichen betreten Sie die Praxisräume bitte nicht unmittelbar, warten Sie bitte im Außenbereich auf weitere Anweisungen, nachdem Sie sich bemerkbar gemacht haben. Für die gesamte Praxis gilt eine Pflicht zum Tragen des Mund-Nasen-Schutzes. Am Eingang desinfizieren Sie sich bitte die Hände mit Hilfe unseres Desinfektionsgerätes.
Sie können uns allerdings auch ihre Symptome telefonisch mitteilen oder unsere Videosprechstunde nutzen.
Eine Krankschreibung ist bis zum 31.12.2020 wieder rein telefonisch möglich, allerdings für 7 Tage, eine Verlängerung um 7 Tage maximal.
Mit einem Impfstoff ist im Dezember 2020 zu rechnen. Sie können sich entweder in ausgewiesenen Impfzentren ortsnah (s. örtliche Presseinformationen) oder bei uns impfen lassen, sobald der Impstoff zur Verfügung steht.
Wir führen weiterhin den PCR-Test COVID 19 durch, auf Anfrage auch den Antigen-Schnelltest.
.
Und vergessen Sie bitte nicht: Durch Ihr verantwortliches Verhalten schützen Sie sich und andere. Denn wir wollen schnell wieder zur "Normalität" zurückkehren, Verwandte und Freunde besuchen, unsere Betriebe und Innestädte retten, Freude an Kultur- Freizeit- und Sportveranstaltungen und dem menschlichen Miteinander wiedergewinnen.